|
|
|
Art. 8a Weitere Geschäfte und Daten 37
Im Personenstandsregister werden weitere Geschäfte und Daten geführt, die nicht als beurkundet gelten. Dazu gehören insbesondere folgende Geschäfte und Daten:
37 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 der Registerharmonisierungsverordnung vom 21. Nov. 2007 (AS 2007 6719). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335). |
