Art. 8a Weitere Geschäfte und Daten 37
Im Personenstandsregister werden weitere Geschäfte und Daten geführt, die nicht als beurkundet gelten. Dazu gehören insbesondere folgende Geschäfte und Daten: - a.
- Ehevorbereitung;
- b.
- Systemdaten:
- 1.
- Systemnummern,
- 2.
- Eintragungsart,
- 3.
- Eintragungsstatus,
- 4.
- Verzeichnisse von Gemeinden, Zivilstandskreisen, Staaten und Adressen;
- c.
- Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 194638 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Nummer);
- d.
- ZEMIS-Nummer/N-Nummer;
- e.
- Referenz auf das Familienregister;
- f.
- Burger- oder Korporationsrecht;
- g.
- ausländische Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit gemäss Staatsangehörigkeitsnachweis oder Ausweisdokument;
- h.
- Erwachsenenschutz:
- 1.
- Errichtung eines Vorsorgeauftrags und dessen Hinterlegungsort (Art. 361 Abs. 3 ZGB),
- 2.
- umfassende Beistandschaft oder Wirksamkeit eines Vorsorgeauftrags infolge dauernder Urteilsunfähigkeit (Art. 449c ZGB);
- i.39
- statistische Angaben nach der Bundesstatistikverordnung vom 30. April 202540;
- j.
- Angaben zur genetischen und biologischen Abstammung eines Kindes, das im Rahmen einer Leihmutterschaft oder mittels Eizellen- oder Samenspende im Ausland gezeugt wurde, sofern sie bekannt und nicht bereits in den Abstammungsangaben (Art. 8 Bst. g) erfasst sind;
- k.
- weitere Bemerkungen zu Besonderheiten eines Geschäftsfalls.
37 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 der Registerharmonisierungsverordnung vom 21. Nov. 2007 (AS 2007 6719). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335). 38 SR 831.10 39 Fassung gemäss Anhang 3 Ziff. 2 der Bundesstatistikverordnung vom 30. April 2025, in Kraft seit 1. Juni 2025 (AS 2025 318). 40 SR 431.011
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