Verordnung
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Art. 5 Medizinisch zu beurteilende Personen
1 Die UC beurteilt anlässlich der Rekrutierung aus medizinischer Sicht die Schutzdiensttauglichkeit von:
2 Sie beurteilt im Rahmen des medizinischen Untersuchungs- und Beurteilungstags (MUB) die Schutzdiensttauglichkeit von:
3 Sie beurteilt zudem die Schutzdiensttauglichkeit von:
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