Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 103 Rückbau der technischen Schutzbausysteme
1 Die technischen Schutzbausysteme nach Artikel 91 Absatz 3 BZG umfassen:
2 Das BABS kann die technischen Einzelheiten, die zurückzubauenden Komponenten und das Verfahren regeln. |