Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 107 Rechtsetzungsdelegationen betreffend Schutzbauten
Das BABS regelt die Rahmenbedingungen und die Einzelheiten für die Projektierung, Erstellung, Aufhebung, Ausrüstung, Umnutzung, Stilllegung und Erneuerung von Schutzbauten. |