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Art. 6 Entscheide
1 Die Entscheide der UC lauten:
2 Personen, deren Schutzdiensttauglichkeit im Zeitpunkt der Beurteilung unklar ist oder nicht abschliessend beurteilt werden kann, werden zurückgestellt. Die Gesamtdauer der Zurückstellung darf nicht mehr als zwei Jahre betragen. |