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Art. 93 Bedarfsplanung für die sanitätsdienstlichen Schutzanlagen
Art, Anzahl und Typ der sanitätsdienstlichen Schutzanlagen richten sich nach dem gesamtschweizerischen Bedarf an Patientenliegestellen für den Einsatz bei Katastrophen und in Notlagen. Dabei ist von Folgendem auszugehen:
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