Zollverordnung
(ZV)


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Art. 215 Beschlagnahmeverfügung

(Art. 83 ZG)

Das BA­ZG pro­to­kol­liert und ver­fügt die Be­schlag­nah­me ei­nes Zoll­pfands. Ei­ner da­ge­gen er­ho­be­nen Be­schwer­de kommt kei­ne auf­schie­ben­de Wir­kung zu.

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