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Art. 233 Erforderliche Eignung für das gewerbsmässige Ausstellen von Zollanmeldungen
(Art. 109 Abs. 1 ZG) 1 Über die erforderliche Eignung verfügt, wer:
2 Das BAZG kann in Ausnahmefällen eine minderjährige Person ermächtigen, Zollanmeldungen auszustellen. |