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Art. 71 Zolltarifarische Einreihung
(Art. 20 Abs. 1 ZG) 1 Grundlage für die zolltarifarische Einreihung ist Anhang 1 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 198644 (ZTG). 2 Zur Auslegung von Anhang 1 ZTG werden die vom BAZG veröffentlichten Erläuterungen zum Zolltarif und Entscheide über Warentarifierungen herangezogen. |