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Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG)
vom 20. März 2015 (Stand am 1. Januar 2016)
Art. 1Gegenstand
Dieses Gesetz regelt die Zulässigkeit des Baus neuer Wohnungen sowie der baulichen und nutzungsmässigen Änderung bestehender Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent.