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Bundesgesetz
über Zweitwohnungen
(Zweitwohnungsgesetz, ZWG)

vom 20. März 2015 (Stand am 1. Januar 2016)

Art. 1 Gegenstand

Die­ses Ge­setz re­gelt die Zu­läs­sig­keit des Baus neu­er Woh­nun­gen so­wie der bau­li­chen und nut­zungs­mäs­si­gen Än­de­rung be­ste­hen­der Woh­nun­gen in Ge­mein­den mit ei­nem Zweit­woh­nungs­an­teil von über 20 Pro­zent.