Bundesgesetzüber den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG)
Allgemeine Bestimmungen (1 - 2)
Begriff, Zweck und Inhalt (3 - 5)
Ausarbeitung eines Zeugenschutzprogramms (6 - 10)
Beendigung des Zeugenschutzprogramms und Fortführung über das Ende eines Strafverfahrens hinaus (11 - 12)
Rechte und Pflichten der zu schützenden Person (13 - 16)
Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und Privaten (17 - 21)
Organisation und Aufgaben (22 - 24)
Datenbearbeitung (25 - 27)
Zusammenarbeit mit dem Ausland (28 - 29)
Geheimhaltung (30 - 31)
Aufsicht (32 - 33)
Kosten (34 - 35)
Änderung bisherigen Rechts (36 - 36)