Verordnung des EDIüber die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek (GebV-EDI-NBib)
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Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek
1 Recherchen, Expertisen, Labor- und Werkstättenarbeiten
2 Herstellung von Reprografien und Fotografien
2.1 Reprografien und Fotografien analog
2.2 Reprografien und Fotografien digital
2.3 Zusätzliche PC-Arbeiten nach Zeitaufwand
4 Beratung, thematische oder bibliografische Recherche
5 Ersatz verlorener oder beschädigter Dokumente
6 Ersatz bei Verlust oder Beschädigung der Benutzerkarte
7 Fernleihe (interbibliothekarischer Leihverkehr)
8 Spezialführungen und Eintritte zu Veranstaltungen
10 Benutzung der Räumlichkeiten und Infrastrukturen
11 Eintritte in das Centre Dürrenmatt Neuchâtel
12 Herstellung von Reproduktionen durch die Schweizerische Nationalphonothek
12.1 Tonträger der Schweizerischen Nationalphonothek
12.2 Tonträger von Dritten, vorbehältlich gewerblicher Leistungen im Sinne von Artikel 8a NBibG
13 Konservierung und Archivierung durch die Schweizerische Nationalphonothek
13.1 Konservierung, vorbehältlich gewerblicher Leistungen im Sinne von Artikel 8a NBibG
13.2 Archivierung, vorbehältlich gewerblicher Leistungen im Sinne von Artikel 8a NBibG