Verordnung über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV)
Allgemeine Bestimmungen (1 - 2)
Abgeltung der ungedeckten Kosten
Grundsätze (3 - 6)
Abgeltungsvoraussetzungen (7 - 7)
Angebot im regionalen Personenverkehr (8 - 10)
Ausschreibung und Vergabe (11 - 23)
Zielvereinbarungen (24 - 27)
Bestellverfahren (28 - 29)
Offerten (30 - 38)
Angebotsvereinbarungen (39 - 41)
Anteile der Kantone und des Bundes an den Abgeltungen (42 - 44)
Angebote von nationaler Bedeutung, Tariferleichterungen und weitere Angebote (45 - 49)
Bürgschaften (50 - 52)
Umwandlung und Sistierung der Rückzahlung von Darlehen (53 - 56)
Beiträge für Innovationen sowie für Investitionen von Seilbahnunternehmen (57 - 58)
Förderung des grenzüberschreitenden Personenfernverkehrs auf der Schiene (58 - 58)
Grundsätze (59 - 59)
Betriebskosten- und Leistungsrechnung (60 - 60)
Anlagen- und Abschreibungsrechnung (61 - 65)
Jahresrechnung (66 - 66)
Schlussbestimmungen (67 - 69)
Gliederung der Planrechnung sowie der Linienerfolgsrechnung
1. Die Erlöse sind pro Linie wie folgt separat auszuweisen:
2. Die Verkehrserlöse sind pro Linie nach den folgenden Fahrausweisarten zu gliedern:
3. Die Nebenerlöse sind pro Linie wie folgt zu gliedern:
4. Die Kosten sind pro Linie separat auszuweisen für:
5. Die Finanzierung der ungedeckten Kosten ist pro Linie wie folgt separat auszuweisen: