Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Allgemeine Bestimmungen (1 - 3)
Gemeinsame Vorschriften für neue und alte Anlagen (4 - 5)
Besondere Vorschriften für neue Anlagen (6 - 6)
Besondere Vorschriften für alte Anlagen (7 - 9)
Mitwirkung und Kontrolle (10 - 12)
Immissionen (13 - 15)
Anforderungen an die Ausscheidung von Bauzonen (16 - 16)
Vollzug (17 - 19)
Übergangsbestimmung und Inkrafttreten (20 - 21)
Vorsorgliche Emissionsbegrenzungen
1 Frei- und Kabelleitungen zur Übertragung von elektrischer Energie
13 Massgebender Betriebszustand und massgebender Strom
23 Massgebender Betriebszustand
3 Unterwerke und Schaltanlagen
33 Massgebender Betriebszustand
4 Elektrische Hausinstallationen
53 Massgebender Betriebszustand
6 Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse
63 Massgebender Betriebszustand
7 Sendeanlagen für Rundfunk und übrige Funkanwendungen
73 Massgebender Betriebszustand
83 Massgebender Betriebszustand
1 Immissionen mit einer einzigen Frequenz
11 Immissionsgrenzwerte für Feldgrössen
12 Immissionsgrenzwert für den Körperableitstrom
13 Immissionsgrenzwert für den Berührungsstrom