Art. 6 Grundsätze

Gesetz geschaffen worden sind und überwiegend Dienstleistungen mit Monopolcharakter oder Aufgaben der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht… mehr anzeigen →

Art. 7a Dezentrale Bundesverwaltung

Gesetz organisatorisch verselbstständigten Verwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit;c.den durch Gesetz errichteten rechtlich verselbstständigten öffentlichrechtliche Körperschaften und Stiftungen… mehr anzeigen →

Art. 7b Zuordnung der dezentralen Einheiten

… Die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung werden im Rahmen des Gesetzes wie folgt zugeordnet: a.der Bundeskanzlei… mehr anzeigen →