Art. 1 Geltungsbereich

Gesetz regelt die Grundzüge des Vernehmlassungsverfahrens. 2 Es gilt für Vernehmlassungsverfahren, die vom Bundesrat, von einem… mehr anzeigen →

Art. 13 Referendum und Inkrafttreten

Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 1. September… mehr anzeigen →