Art. 2 Unabhängigkeit

… 1 Das Bundesgericht ist in seiner Recht sprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet… mehr anzeigen →

Art. 15 Gesamtgericht

Gesetz zugewiesen werden. 2 Beschlüsse des Gesamtgerichts sind gültig, wenn an der Sitzung oder am Zirkulationsverfahren… mehr anzeigen →

Art. 21 Abstimmung

Gesetz nichts anderes bestimmt, mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. 2 Bei Stimmengleichheit ist die Stimme… mehr anzeigen →