Art. 3 Verkündung und Veröffentlichung von Entscheiden

… 1 Das Bundespatentgericht veröffentlicht seine Endentscheide 10 Tage nach dem Versand an die Parteien im… mehr anzeigen →

Art. 9 Dienstleistungen des Bundespatentgerichts

… 1 Die akkreditierten Journalistinnen und Journalisten erhalten vom Bundespatentgericht die folgenden Dienstleistungen: a.die Mitteilung der… mehr anzeigen →