Art. 28 Erweiterter elektronischer Zugang: Zugriffsberechtigung 28

… 1 Die Kantone können vorsehen, dass die Daten des Hauptbuchs, des Tagebuchs und der Hilfsregister… mehr anzeigen →

Art. 34a Grundsatz

… Die landesweite Grundstücksuche dient den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, die sie… mehr anzeigen →

Art. 34d Zugriff der berechtigten Behörden im Allgemeinen

… 1 Das EGBA erteilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der berechtigten Behörde auf begründetes Gesuch der… mehr anzeigen →