Art. 1

… Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten. … mehr anzeigen →

Art. 10 Klageberechtigung von Kunden und Organisationen sowie des Bundes 30

Gesetz im Sinne von Artikel 18 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 198734 über das internationale… mehr anzeigen →

Art. 21 Zusammenarbeit

… 1 Die für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen Bundesbehörden können mit den zuständigen ausländischen Behörden… mehr anzeigen →