Art. 16

Gesetz hat zum Zweck, im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes nach Artikel 78 Absätze 2‒5 der Bundesverfassung… mehr anzeigen →

Art. 24f103

Gesetz, soweit es den Vollzug nicht dem Bund überträgt. Sie erlassen die erforderlichen Vorschriften. 103 Eingefügt… mehr anzeigen →

Art. 24e101

… Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes Wer ein aufgrund dieses Gesetzes geschütztes Natur- oder Kulturdenkmal, eine geschützte… mehr anzeigen →