Art. 1 Geltungsbereich

Gesetz regelt die dem Regal unterstehende Personenbeförderung sowie die Nutzung der dafür verwendeten Anlagen und Fahrzeuge.5… mehr anzeigen →

Art. 2 Begriffe

Gesetz gilt die Personenbeförderung als: a.regelmässig, wenn zwischen den gleichen Orten innerhalb von höchstens… mehr anzeigen →

Art. 6 Personenbeförderungskonzessionen

Gesetz gilt nicht als öffentlicher Auftrag im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 21. Juni… mehr anzeigen →