Art. 10 Ausnahmen für Ausstellungen und Vorführungen

… Gefahrgutumschliessungen, welche die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen nicht erfüllen, dürfen ausgestellt oder vorgeführt und in… mehr anzeigen →

Art. 18 Aufgaben und Befugnisse des BAV

… 1 Das BAV verfolgt begründete Hinweise, wonach Gefahrgutumschliessungen den Vorschriften nicht entsprechen. Es kann die… mehr anzeigen →