Art. 1

PAG);b.die eidgenössische Patentanwaltsprüfung sowie die Anerkennung ausländi­scher Patentanwaltsprüfungen (Art. 6–8 PAG);c.die… mehr anzeigen →

Art. 27 Ziel und Inhalt

PAG befähigen. 2 Im Rahmen der praktischen Tätigkeit soll die Kandidatin oder der Kandidat insbe… mehr anzeigen →

Art. 31 Antrag auf Eintragung in das Register

PAG; undb.die nachfolgenden Unterlagen:1.die Bescheinigung über das Bestehen der eidgenössischen Patent­anwalts­prüfung, oder2.den… mehr anzeigen →