Art. 29 Ausnahmen von der Vor- und der Nachhandelstransparenz

BIZ);d.multilateralen Entwicklungsbanken gemäss Artikel 63 Absatz 2 Buchstabe c der Eigenmittelverordnung vom 1. Juni… mehr anzeigen →

Art. 104 Zulässige Sicherheiten für Ersteinschuss- und Nachschusszahlung

BIZ, dem Internationalen Währungsfonds, dem ESM und Multilateralen Entwicklungsbanken emittiert wurden;c.hochwertige Schuldverschreibungen von Unternehmen… mehr anzeigen →

Art. 127 Übrige zulässige Effektengeschäfte

BIZ, und4.multilateralen Entwicklungsbanken gemäss Artikel 63 Absatz 2 Buchstabe c der ERV51. 2 Absatz 1 kann… mehr anzeigen →