Art. 12 Handeln in gemeinsamer Absprache oder als organisierte Gruppe

… (Art. 120 Abs. 1, 121, 123 Abs. 1 FinfraG) 1 In gemeinsamer Absprache oder als… mehr anzeigen →

Art. 16 Weitere zu meldende Tatbestände

… (Art. 120 Abs. 1 und 4, 123 Abs. 1 FinfraG) 1 Eine Meldepflicht besteht insbesondere… mehr anzeigen →

Art. 31 Grundsatz

… (Art. 135 Abs. 1 und 4 FinfraG) Angebotspflichtig ist, wer direkt oder indirekt Beteiligungspapiere erwirbt… mehr anzeigen →