Verordnungüber das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ)
Begriffe (1 - 1)
Geltungsbereich des BGÖ (1 - 1)
Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten (2 - 6)
Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten und Zuständigkeiten (7 - 11)
Schlichtung und Empfehlung (12 - 13)
Gebühren (14 - 16)
Bewirtschaftung und Publikation amtlicher Dokumente sowie Information über amtliche Dokumente (17 - 19)
Beraterin oder Berater für die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips (20 - 20)
Evaluation (21 - 21)
Schlussbestimmungen (22 - 23)
2. Prüfung und Vorbereitung von amtlichen Dokumenten für die Gewährung des Zugangs