Allgemeine Bestimmungen (1 - 2)
Koordinationsorgan für die KMU-Politik des Bundes (3 - 8)
KMU-Forum (9 - 13)
Evaluation und Bericht (14 - 14)
Änderungen des geltenden Rechts (15 - 15)
Inkrafttreten (16 - 16)
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8, 55 und 57 des Regierungs- und verordnet: |
2. Abschnitt: Koordinationsorgan für die KMU-Politik des Bundes |
Art. 4 Aufgaben
Das KP-KMU hat folgende Aufgaben:
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Art. 5 Zusammensetzung
Das KP-KMU setzt sich aus dem Direktor, der Direktorin oder einem Mitglied der Geschäftsleitung folgender Bundesstellen zusammen:
2 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) auf den 1. Jan. 2013 angepasst. |
Art. 6 Sitzungen und Vorsitz
1 Das KP-KMU tritt mindestens zwei Mal pro Jahr zusammen. 2 Der Vertreter oder die Vertreterin des SECO führt den Vorsitz. 3 Je nach behandelten Themen können Vertreter und Vertreterinnen anderer Verwaltungseinheiten als der in Artikel 5 aufgezählten aufgefordert werden, an den Sitzungen des KP-KMU teilzunehmen. |
Art. 7 Beschlussfassung
1 Die im KP-KMU vertretenen Verwaltungseinheiten beschliessen im gegenseitigen Einvernehmen und einstimmig die notwendigen Massnahmen für eine effiziente Zusammenarbeit und Koordination und setzen diese um. Dossiers, über die keine Einigung erzielt werden kann, unterbreiten sie unverzüglich dem Bundesrat. 2 Über nicht verbindliche Empfehlungen an die Verwaltungseinheiten entscheidet die Stimmenmehrheit der permanenten Mitglieder des KP-KMU. Stimmenthaltung ist zulässig. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des oder der Vorsitzenden doppelt. |
3. Abschnitt: KMU-Forum |
Art. 9 Aufgaben
Das KMU-Forum hat folgende Aufgaben:
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Art. 10 Zusammensetzung
1 Das KMU-Forum setzt sich zusammen aus:
2 Der Bundesrat ernennt die Mitglieder des KMU-Forums und das Präsidium.3 3 Fassung gemäss Ziff. I 6.1der V vom 9. Nov. 2011 (Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 5227). |
Art. 11 Sitzungen und Ko-Präsidium
1 Das Forum tritt in der Regel sechs Mal pro Jahr zusammen. 2 Es wird gemeinsam von einem Mitglied aus dem Kreis der Unternehmer und Unternehmerinnen sowie dem Direktionsmitglied des SECO präsidiert. 3 Je nach behandelten Themen können Vertreter und Vertreterinnen anderer Verwaltungseinheiten sowie der Wirtschaftsorganisationen aufgefordert werden, an den Sitzungen des KMU-Forums teilzunehmen. |
Art. 12 Aufgaben des SECO
1 Das SECO führt das Sekretariat des KMU-Forums. 2 Es führt KMU-Verträglichkeitstests und Analysen der verschiedenen Regulierungen durch, mit deren Überprüfung das KMU-Forum beauftragt ist. Es koordiniert in der Regel die KMU-Verträglichkeitstests mit den Regulierungsfolgenabschätzungen. |
Art. 13 Information der parlamentarischen Kommissionen
1 Das KMU-Forum stellt den interessierten parlamentarischen Kommissionen eine Kopie seiner Stellungnahmen zu. 2 Seine Mitglieder stehen den Kommissionen zur Verfügung, um die Resultate ihrer Arbeiten zu präsentieren. |
4. Abschnitt: Evaluation und Bericht |
5. Abschnitt: Änderungen des geltenden Rechts |
6. Abschnitt: Inkrafttreten |