2.1 Definitionen Proteingehalt = Stickstoffgehalt × 6,25. 2.2 Anfangsnahrungen auf der Basis von Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen Mindestens | Höchstens | 0,43 g/100 kJ | 0,6 g/100 kJ | (1,8 g/100 kcal) | (2,5 g/100 kcal) |
Bei gleichem Energiewert muss Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen jede essenzielle und halbessenzielle Aminosäure mindestens in der gleichen verfügbaren Menge enthalten wie das Referenzprotein (Muttermilch nach Ziff. 26). Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und Cysteingehalt zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Methionin zu Cystein nicht grösser als 2 ist. Der Phenylalanin- und Tyrosingehalt können zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Tyrosin zu Phenylalanin nicht grösser als 2 ist. Das Verhältnis von Methionin zu Cystein und von Tyrosin zu Phenylalanin darf grösser als 2 sein, vorausgesetzt, die Eignung des Erzeugnisses für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen wurde durch geeignete Studien nachgewiesen, welche auf der Grundlage der anerkannten Empfehlungen von Fachkreisen zur Planung und Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden. Der L-Carnitingehalt muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen. 2.3 Anfangsnahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten Mindestens | Höchstens | 0,44 g/100 kJ | 0,67 g/100 kJ | (1,86 g/100 kcal) | (2,8 g/100 kcal) |
Die Proteinhydrolysate bestehen aus folgenden Quellen: Entmineralisiertem Süssmolkenprotein aus Milch nach enzymatischer Ausfällung von Kasein unter Verwendung von Chymosin, bestehend aus: - a)
- 63% Kasein-Glykomakropeptid-freiem Molkenprotein-Isolat mit einem Protein-Mindestgehalt von 95 Prozent der Trockenmasse und einer Protein-Denaturierung von weniger als 70 Prozent sowie einem Asche-Höchstgehalt von 3 Prozent; und
- b)
- 37% Süssmolkenproteinkonzentrat mit einem Protein-Mindestgehalt von 87 Prozent der Trockenmasse und Protein-Denaturierung von weniger als 70 Prozent sowie einem Asche-Höchstgehalt von 3,5 Prozent.
Die Proteinquellen müssen folgendermassen verarbeitet werden: Zweistufiges Hydrolyseverfahren unter Verwendung einer Trypsin-Zubereitung mit einem Wärmebehandlungsschritt (3 bis 10 Minuten bei 80 bis 100 °C) zwischen den beiden Hydrolyseschritten. Bei gleichem Energiewert muss Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten jede essenzielle und halbessenzielle Aminosäure mindestens in der gleichen verfügbaren Menge enthalten wie das Referenzprotein (Muttermilch nach Ziff. 2.6). Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und Cysteingehalt zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Methionin zu Cystein nicht grösser als 2 ist. Der Phenylalanin- und Tyrosingehalt können zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Tyrosin zu Phenylalanin nicht grösser als 2 ist. Das Verhältnis von Methionin zu Cystein und Tyrosin zu Phenylalanin darf grösser als 2 sein vorausgesetzt, die Eignung des Erzeugnisses für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen wurde durch geeignete Studien nachgewiesen, die auf der Grundlage der anerkannten Empfehlungen von Fachkreisen zur Planung und zur Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden. Der L-Carnitingehalt muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen. 2.4 Anfangsnahrungen aus Sojaproteinisolaten pur oder in einer Mischung mit Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen Mindestens | Höchstens | 0,54 g/100 kJ | 0,67 g/100 kJ | (2,25 g/100 kcal) | (2,8 g/100 kcal) |
Bei der Herstellung dieser Anfangsnahrung sind nur Proteinisolate aus Soja zu verwenden. Bei gleichem Energiewert muss Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaproteinisolaten pur oder in einer Mischung mit Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen jede essenzielle und halbessenzielle Aminosäure mindestens in der gleichen verfügbaren Menge wie das Referenzprotein enthalten (Muttermilch nach Ziff. 2.6). Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und Cysteingehalt zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Methionin zu Cystein nicht grösser als 2 ist. Der Phenylalanin- und Tyrosingehalt können zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Tyrosin zu Phenylalanin nicht grösser als 2 ist. Das Verhältnis von Methionin zu Cystein und von Tyrosin zu Phenylalanin darf grösser als 2 sein vorausgesetzt, die Eignung des Erzeugnisses für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen wurde durch geeignete Studien nachgewiesen, die auf der Grundlage der anerkannten Empfehlungen von Fachkreisen zur Planung und Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden. Der L-Carnitin-Gehalt muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen. 2.5 In allen Fällen ist der Zusatz von Aminosäuren nur zur Verbesserung des Nährwertes der Proteine in den hierfür notwendigen Mengen gestattet. 2.6 Für die essenziellen und halbessenziellen Aminosäuren in Muttermilch gelten folgende Werte: Aminosäuren | Anfangsnahrungen mg/100 kJ | nach den Ziffern 2.2+2.4 mg/100 kcal | Anfangsnahrungen mg/100 kJ | nach der Ziffer 2.3 mg/100 kcal | Arginin Cystein | – 9 | – 38 | 16 6 | 69 24 | Histidin | 10 | 40 | 11 | 45 | Isoleucin | 22 | 90 | 17 | 72 | Leucin | 40 | 166 | 37 | 156 | Lysin | 27 | 113 | 29 | 122 | Methionin | 5 | 23 | 7 | 29 | Phenylalanin | 20 | 83 | 15 | 62 | Threonin | 18 | 77 | 19 | 80 | Tryptophan | 8 | 32 | 7 | 30 | Tyrosin | 18 | 76 | 14 | 59 | Valin | 21 | 88 | 19 | 80 | | | | | |
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