Verordnung des EDI
über Lebensmittel für Personen
mit besonderem Ernährungsbedarf
(VLBE)

vom 16. Dezember 2016 (Stand am 31. Mai 2021)


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Art. 5 Begriff

1 Säug­lings­an­fangs­nah­rung ist ein Le­bens­mit­tel, das für ge­sun­de Säug­lin­ge (Kin­der un­ter zwölf Mo­na­ten) wäh­rend der ers­ten Le­bens­mo­na­te be­stimmt ist und bis zur Ein­füh­rung ei­ner an­ge­mes­se­nen Bei­kost für sich al­lein die Er­näh­rungs­be­dürf­nis­se die­ser Säug­lin­ge deckt.

2 Ein Er­zeug­nis, das für sich al­lein kei­ne Säug­lings­an­fangs­nah­rung im Sin­ne von Ab­satz 1 ist, darf nicht als sol­che in Ver­kehr ge­bracht oder aus­ge­ge­ben wer­den.

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