Verordnung
über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
(ÜLV)


Open article in different language:  FR
Art. 39 Rundung von Auszahlungsbeträgen

Die Mo­nats­be­trä­ge der jähr­li­chen Über­brückungs­leis­tung sind auf den nächs­ten Fran­ken auf­zu­run­den.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden