Verfassung
des Kantons Solothurn

vom 8. Juni 1986 (Stand am 6. März 2023) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 17 Wirtschaftsfreiheit

1 Die freie wirt­schaft­li­che Be­tä­ti­gung ist ge­währ­leis­tet.

2 Je­der kann sei­nen Be­ruf und sei­nen Ar­beits­platz frei wäh­len.

3 Der Kan­ton nimmt bei recht­mäs­si­gen Kampf­mass­nah­men zwi­schen So­zi­al­part­nern nicht Par­tei.

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