Verfassung
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§ 26
1 Der Staat schützt und fördert die Gesundheit der Bevölkerung. 2 Er gewährleistet eine allen zugängliche medizinische Versorgung. 3 Er fördert die Selbsthilfe und die Hilfe und Pflege zu Hause und unterstützt Familien und Angehörige in dieser Aufgabe. 4 Er trifft Massnahmen im Bereich der Prävention. 5 Er achtet auf die Wahrung der Patientenrechte. |