Verfassung
von Republik und Kanton Tessin

Übersetzung 1

vom 14. Dezember 1997 (Stand am 11. März 2020) 2

1 Der Text in der italenischen Originalsprache findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechen­den Ausgabe dieser Sammlung.

2 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungs­botschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 92

1 Das bis­he­ri­ge Recht bleibt wei­ter­hin in Kraft. Be­stim­mun­gen, die der Ver­fas­sung ma­te­ri­ell wi­der­spre­chen, fal­len da­hin.

2 Be­stim­mun­gen, die in ei­nem nach die­ser Ver­fas­sung nicht mehr zu­läs­si­gen Ver­fah­ren zu Stan­de ge­kom­men sind, blei­ben wei­ter­hin in Kraft. Das Ver­fah­ren zur Än­de­rung sol­cher Be­stim­mun­gen rich­tet sich nach der neu­en Ver­fas­sung.

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