Verfassung
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Art. 92
1 Das bisherige Recht bleibt weiterhin in Kraft. Bestimmungen, die der Verfassung materiell widersprechen, fallen dahin. 2 Bestimmungen, die in einem nach dieser Verfassung nicht mehr zulässigen Verfahren zu Stande gekommen sind, bleiben weiterhin in Kraft. Das Verfahren zur Änderung solcher Bestimmungen richtet sich nach der neuen Verfassung. |