Verfassung
des Kantons Waadt

Übersetzung 1

vom 14. April 2003 (Stand am 11. März 2020) 2

1 Der Text ind der französischen Originalsprache findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechen­den Ausgabe dieser Sammlung.

2 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleis-tungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 4

Die Kan­tons­haupt­stadt ist Lau­san­ne.

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