Verfassung
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Art. 63
1 Der Staat legt die Mindestleistungen für Familienzulagen fest und sorgt dafür, dass jede Familie in deren Genuss kommt. 2 Der Staat und die Gemeinden organisieren in Zusammenarbeit mit privaten Partnern eine Betreuung im Vorschulalter sowie die schulergänzende Betreuung der Kinder. 3 Der Staat organisiert den Kinder- und Jugendschutz sowie den Schutz von abhängigen Personen. |