Verfassung
|
Art. 17
1 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden, sie ungehindert zu äussern und in Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder auf andere Weise zu verbreiten. 2 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten. 3 Zensur ist verboten. |