Verfassung
der Republik und des Kantons Jura

Übersetzung 1

vom 20. März 1977 (Stand am 12. Juni 2017) 2

1 Der Text in der französischen Originalsprache findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechen­den Ausgabe dieser Sammlung.

2 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleitungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 103 Kantonsgericht 27

Die zwei­tin­stanz­li­che Ge­richts­bar­keit wird vom Kan­tons­ge­richt aus­ge­übt.

27An­ge­nom­men in der Volks­ab­stim­mung vom 30. Nov. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011. Ge­währ­leis­tungs­be­schluss vom 10. Dez. 2009 (BBl 2009 9137Art. 1 Ziff. 5 5961).

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