Verordnung
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Art. 7 Struktur, Datenzugriffe und Reglement
1 Das RIPOL besteht aus den beiden Bereichen Personen und ungeklärte Straftaten. 2 Der Inhalt von RIPOL und der Umfang der Zugriffe werden in Anhang 1 geregelt. 3 Fedpol erlässt ein Bearbeitungsreglement. |