Verordnung
über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs
(ARPV)

vom 11. November 2009 (Stand am 15. Dezember 2019)


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Art. 20 Kennzahlensystem

Das BAV be­rech­net auf­grund der Of­fer­ten und der Be­triebs­kos­ten- und Leis­tungs­rech­nung Kenn­zah­len über die ein­zel­nen Li­ni­en. Es stellt die Kenn­zah­len und In­di­ka­to­ren den Kan­to­nen und den Trans­port­un­ter­neh­men in ge­eig­ne­ter Form zur Ver­fü­gung.

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