Verordnung
über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs
(ARPV)

vom 11. November 2009 (Stand am 15. Dezember 2019)


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Art. 39 Antragsstellung

Die Um­wand­lung ist spä­tes­tens drei Mo­na­te zum Vor­aus beim BAV zu be­an­tra­gen.

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