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Art. 8 Ermittlung der Nachfrage
1 Die Nachfrage wird aufgrund der Querschnittsbelastung in der Verkehrsperiode Montag bis Freitag ermittelt. Das BAV kann in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen. 2 Die Querschnittsbelastung eines Teilstücks einer Linie entspricht dem Quotienten aus der Gesamtzahl der Passagiere, die auf dem Teilstück in beiden Richtungen innerhalb eines Jahres in der Verkehrsperiode Montag bis Freitag befördert werden, und der Jahressumme der Verkehrstage in dieser Verkehrsperiode. |