Verordnung
über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs
(Verordnung zum Arbeitszeitgesetz, AZGV)

vom 29. August 2018 (Stand am 12. März 2019)


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Art. 63 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Ver­ord­nung vom 26. Ja­nu­ar 197210 zum Ar­beits­zeit­ge­setz wird auf­ge­ho­ben.

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