Verordnung
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Art. 15b Unterlagen für die Glaubhaftmachung 6
(Art. 24a BüG) 1 Folgende Unterlagen sind zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltsrechts der ersten Ausländergeneration geeignet:
2 Ergibt sich der geforderte Aufenthaltstitel nicht klarerweise aus einem Auszug nach Absatz 1, so sind dem Gesuch weitere Unterlagen beizulegen, die geeignet sind, das Aufenthaltsrecht der ersten Generation aufzuzeigen. Dazu eignen sich insbesondere:
6 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 17. Jan. 2018, in Kraft seit 15. Febr. 2018 (AS 2018 533). |