Verordnung
über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
(Bauarbeitenverordnung, BauAV)

vom 18. Juni 2021 (Stand am 1. Januar 2024)


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Art. 72 Deponien von Aushub- und Baumaterial

De­po­ni­en von Aus­hub- und Bau­ma­te­ri­al sind so zu er­stel­len, dass kei­ne Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer ge­fähr­det wer­den.

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