Bundesgesetz
über das Bundesgericht
(Bundesgerichtsgesetz, BGG)


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Art. 52 Zusammenrechnung

Meh­re­re in ei­ner ver­mö­gens­recht­li­chen Sa­che von der glei­chen Par­tei oder von Streit­ge­nos­sen und Streit­ge­nos­sin­nen gel­tend ge­mach­te Be­geh­ren wer­den zu­sam­men­ge­rech­net, so­fern sie sich nicht ge­gen­sei­tig aus­sch­lies­sen.

BGE

134 III 237 (5A_222/2007) from 4. Februar 2008
Regeste: Zusammenrechnung mehrerer Begehren zur Berechnung des Streitwertes (Art. 52 BGG). Die unter dem OG geltende Praxis, wonach die vor Bundesgericht nicht mehr streitigen Rechtsbegehren nur dann zum Streitwert hinzugerechnet wurden, wenn sie mit den noch streitigen Rechtsbegehren zusammenhingen, gilt auch unter dem BGG (E. 1.2).

135 III 1 (4A_299/2008) from 28. Oktober 2008
Regeste: Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ungewöhnlichkeitsregel - Inhaltskontrolle. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3). Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (E. 2). Ungewöhnlichkeit einer Klausel bejaht, die das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers ausschliesst, wenn das Versicherungsunternehmen den Vertrag aufgrund einer behördlichen Anordnung anpasst (E. 3).

136 III 60 (5A_265/2009) from 17. November 2009
Regeste: Art. 42 Abs. 1 und 2 sowie Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG; Bestimmung des Streitwerts, wenn das Rechtsbegehren nicht auf Bezahlung einer bestimmten Geldsumme lautet. Lautet das Rechtsbegehren nicht auf Bezahlung einer bestimmten Geldsumme und lässt sich der Streitwert nicht ohne weiteres den Feststellungen des angefochtenen Entscheids oder weiteren Angaben aus den Akten entnehmen, so hat der Beschwerdeführer gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG Angaben zu machen, die dem Bundesgericht eine einfache Ermittlung des Streitwerts ermöglichen; andernfalls erweist sich die Beschwerde als unzulässig (E. 1.1).

139 III 24 (4A_375/2012) from 20. November 2012
Regeste: a Art. 754 OR; aktienrechtliche Verantwortlichkeit. Haftung des Verwaltungsrats für die Kosten eines erfolglos geführten Prozesses über die Eintragung von Namenaktien im Aktienbuch der Gesellschaft, in dem erkannt wurde, die Verweigerung der Eintragung sei nicht im Interesse der Gesellschaft erfolgt und habe gegen das Gleichbehandlungsgebot der Aktionäre sowie gegen das Rechtsmissbrauchsverbot verstossen (E. 3).

142 III 788 (4A_150/2016) from 9. Dezember 2016
Regeste: Art. 90 und 93 ZPO, Art. 52 BGG; Klagenhäufung, Streitwert. Klagenhäufung bei Ansprüchen, die aufgrund ihrer Streitwerte einzeln betrachtet nicht in der gleichen Verfahrensart und vom gleichen Gericht zu beurteilen wären (E. 4).

143 III 506 (4A_576/2016) from 13. Juni 2017
Regeste: Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO). Art. 224 Abs. 1 ZPO verbietet es der beklagten Partei grundsätzlich, im vereinfachten Verfahren eine Widerklage zu erheben, die aufgrund ihres Streitwerts von über Fr. 30'000.- in den Geltungsbereich des ordentlichen Verfahrens fällt (E. 2 und 3). Davon nicht betroffen und zulässig ist der Fall, dass die beklagte Partei als Reaktion auf eine echte Teilklage eine negative Feststellungswiderklage erhebt, auch wenn deren Streitwert die Anwendbarkeit des ordentlichen Verfahrens zur Folge hat (E. 4).

145 III 506 (4A_190/2019) from 8. Oktober 2019
Regeste: Art. 51 ff. BGG; Art. 81 f. ZPO; Berechnung des Streitwertes; Streitverkündungsklage. Der Streitwert des Hauptverfahrens und derjenige des Streitverkündungsverfahrens werden nicht zusammengerechnet (E. 2-2.3).

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