Verordnung
über die Beiträge an die Kosten der Kantone
für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht
(BKSV)

vom 26. Februar 2020 (Stand am 1. Januar 2020)


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Art. 2 Höhe des Pauschalbetrags

Der Pau­schal­be­trag be­trägt:

a.
für Bild­schirm­kon­trol­len: 30 Fran­ken;
b.
für Kon­trol­len vor Ort: 110 Fran­ken.

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