Verordnung
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Art. 7 Gliederung
1 Der Berufsmaturitätsunterricht umfasst:
2 Er umfasst überdies das angeleitete und betreute Verfassen oder Gestalten einer interdisziplinären Projektarbeit. 3 Die Schulen bieten im Schwerpunktbereich und im Ergänzungsbereich jene beiden Fächer an, die der Ausrichtung der beruflichen Grundbildungen der Lernenden entsprechen. BGE
122 I 11 () from 23. Januar 1996
Regeste: Art. 85 lit. a OG. Finanzreferendum. Gemeindeordnung und Finanzreglement der Stadt St. Gallen; Schutzbautenverordnung vom 27. November 1978 (BMV). Kredit für die Erstellung einer Bereitstellungsanlage für den Zivilschutz als neue Ausgabe (E. 2b). Bei der Ermittlung der massgeblichen Kosten nach dem Nettoprinzip darf die Gemeinde den aus Ersatzbeiträgen für nicht erstellte Schutzräume (Art. 7 BMV) finanzierten Teil nicht von den Gesamtkosten der Vorlage in Abzug bringen; eine solche Fondsentnahme gilt weder als Beitrag eines Dritten noch als dem Referendum nicht unterstehende zweckgebundene Ausgabe (E. 3). |